Nach einem Verkehrsunfall stehen Sie oft vor vielen Fragen: Wie hoch ist der Schaden? Wer übernimmt die Kosten? Ist mein Fahrzeug noch verkehrssicher? Als erfahrene KFZ-Gutachter in der gesamten Region Rhein-Neckar sehen wir täglich, wie wichtig ein professionelles Unfallgutachten für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche ist. Laut offiziellen Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden allein im letzten Jahr über 33.000 Fälle von Unfallflucht registriert – ein professionelles Gutachten kann in solchen Fällen entscheidend sein.

Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist ein technisches Dokument, das wir als unabhängige KFZ-Sachverständige nach einem Unfall erstellen. Darin dokumentieren wir detailliert alle Schäden am Fahrzeug, bewerten die Reparaturkosten und bestimmen die Wertminderung des Fahrzeugs. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung.
Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?
Nicht bei jedem Blechschaden ist ein vollständiges Gutachten erforderlich. Aus unserer langjährigen Erfahrung als Gutachter können wir Ihnen folgende Faustregel nennen:
- Bei einem geschätzten Schaden ab 1.500 Euro
- Wenn Zweifel an der Verkehrssicherheit bestehen
- Bei komplexen Unfallschäden mit möglicherweise versteckten Folgeschäden
- Bei Streitigkeiten über den Unfallhergang oder die Schadenshöhe
- Wenn der Verdacht auf eine technische Wertminderung besteht
Vorteile eines professionellen Unfallgutachtens
Als Ihre Gutachter sorgen wir dafür, dass Sie diese Vorteile erhalten:
- Vollständige Erfassung aller Schäden (auch verdeckte Schäden werden identifiziert)
- Rechtssichere Dokumentation für die Versicherungsabwicklung
- Nachweis über die korrekte Reparaturmethode nach Herstellervorgaben
- Ermittlung der technischen Wertminderung
- Stärkung Ihrer Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung
- Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche
So läuft die Erstellung eines Unfallgutachtens ab
1. Erste Kontaktaufnahme
Nach einem Unfall sollten Sie umgehend mit uns Kontakt aufnehmen. Sie erreichen uns telefonisch oder über das Kontaktformular – auch außerhalb der Geschäftszeiten sind wir für Notfälle erreichbar.
2. Begutachtung des Fahrzeugs
Als Ihre Sachverständige begutachten wir Ihr Fahrzeug gründlich. Dies kann entweder an unserem Standort oder direkt vor Ort (bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort) erfolgen.
3. Dokumentation der Schäden
Wir dokumentieren alle Schäden fotografisch und erfassen sie detailliert. Dabei berücksichtigen wir auch verdeckte Schäden, die bei einer oberflächlichen Betrachtung möglicherweise übersehen werden. Mit unserem geschulten Blick erkennen wir auch kleinste Anzeichen für versteckte Beschädigungen.
Praxistipp: Achten Sie auf Funktionsänderungen bei elektronischen Systemen nach einem Unfall – selbst wenn äußerlich nichts zu sehen ist. Moderne Fahrzeuge haben empfindliche Sensoren, deren Fehlkalibrierung nach Unfällen schwerwiegende Sicherheitsmängel verursachen kann, die nur ein Fachmann erkennt.
4. Berechnung der Schadenshöhe
Die Reparaturkosten kalkulieren wir auf Basis aktueller Herstellervorgaben und marktüblicher Stundenverrechnungssätze. Zudem ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert sowie einen möglichen Restwert des Fahrzeugs.
5. Erstellung und Übergabe des Gutachtens
Das fertige Gutachten stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage zu. Auf Ihren Wunsch übermitteln wir es auch direkt an Ihre Versicherung oder Ihren Rechtsanwalt.

So sichern Sie Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall optimal
Direkt nach dem Unfall:
- Fotografieren Sie die Unfallstelle und alle beteiligten Fahrzeuge aus verschiedenen Perspektiven
- Notieren Sie Namen und Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten und Zeugen
- Verzichten Sie auf voreilige Schuldzugeständnisse
- Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah über den Unfall
Ausführliche Checkliste zum Verhalten nach einem Unfall finden Sie beim ADAC.
Bei der Beauftragung eines Gutachtens:
- Als Geschädigter haben Sie das Recht, uns als unabhängige Sachverständige Ihres Vertrauens zu wählen
- Beauftragen Sie das Gutachten vor Beginn der Reparaturarbeiten
- Weisen Sie uns auf alle wahrgenommenen Veränderungen am Fahrzeug hin
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung so schnell wie möglich, um beweissichere Feststellungen zu ermöglichen
Kosten eines Unfallgutachtens – Wer zahlt?
Die Kosten für unser Unfallgutachten richten sich nach der Schadenshöhe und werden nach der offiziellen Honorartabelle für Kfz-Sachverständige berechnet. Als unverschuldet Geschädigter müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen – diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Weitere unabhängige Informationen zu Ihren Rechten bei Unfallschäden finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Wichtig zu wissen: Die Versicherung darf Ihnen nicht vorschreiben, welchen Gutachter Sie beauftragen sollen. Die freie Wahl des Sachverständigen ist Ihr gutes Recht!
Praxistipp: Lassen Sie sich niemals auf einen „Gutachter“ der gegnerischen Versicherung ein, auch wenn diese behauptet, das sei Pflicht. In unserer Praxis sehen wir regelmäßig versicherungsgünstige Bewertungen, die bis zu 40% unter dem tatsächlichen Schaden liegen können. Ein unabhängiger Gutachter schützt Ihre finanziellen Interessen!