Unfallgutachten
Wenn Sie der Geschädigte innerhalb eines Unfalles sind, so liegt ein Haftpflichtschaden vor, der im gesamten Umfang vom Unfallverursacher getragen werden muss.
Nach Urteil des BGH gilt, der Schaden muss eine Höhe von mindestens 750€ aufweisen, um eine Erstattung dieses Gutachtens, welches von uns für Sie geschrieben wird, zu erhalten.
Sie als Geschädigter haben das Recht auf freie Wahl eines Sachverständigen zur Erstellung eines KFZ-Gutachtens. Nach §249 BGB sind Sie so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Des Weiteren haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.
Ihnen bleibt es selbst überlassen ob Sie den Schaden reparieren oder ob Sie sich die von uns ermittelte Höhe des Unfallschadens (exklusive der Mehrwertsteuer) auszahlen lassen.
Bei eindeutiger Sachlage rechnen wir mittels Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Was tun, wenn ein Kaskoschaden vorliegt?
Im Falle eines Kaskoschadens, also ein Schaden der durch Sie selbst oder durch ein anderes versichertes Ereignis eingetreten ist, so liegt die Weisungsberechtigung beim Versicherer. Die Wahl des Gutachters muss demnach in Absprache mit dem Versicherer erfolgen.
Wir als KFZ-Gutachter bieten Ihnen ausgiebige Hilfestellungen an. Rufen Sie uns jetzt unverbindlich an!
Beweissicherung
Manchmal scheint eine Unfallsituation nicht ganz eindeutig zu sein, daher steht nicht immer sofort fest, wer die Schuld trägt und wer nicht. Die Schuldfrage wird oftmals sogar erst vor Gericht und mit entsprechendem Gutachten geklärt.
Nun stellt sich für Sie die Frage: Können Sie so lange auf die Reparatur Ihres Kfz verzichten? Die Beweissicherung bietet Ihnen eine Alternative. Wir dokumentieren den Schadenstand und Sie können Ihr Fahrzeug unabhängig von der Klärung der Schuldfrage reparieren lassen und wieder nutzen. So haben Sie alle Unterlagen zur Hand, um vor Gericht Ihr Recht einzuholen.
Zögern Sie nicht! Beanspruchen Sie unseren unabhängigen Service im Bereich der Beweissicherung.
Reparaturbestätigung
Viele Versicherungen verlangen als Nachweis zur Schadensregulierung eine Reparaturbestätigung. Diese dient zur Überprüfung der durchgeführten Reparaturen an einem Unfallfahrzeug. Sie wird meist verlangt, wenn es um die Regulierung des Nutzungsausfalls oder noch ausstehende Beträge geht. Für den Erhalt einer Reparaturbestätigung empfiehlt es sich, einen KFZ-Sachverständigen aufzusuchen.
Sollte das ursprüngliche Schadengutachten nicht von dem Gutachter erstellt worden sein, der die Reparaturbestätigung erstellen soll, so ist es zwingend notwendig, diese ursprünglichen Unterlagen bei der Erstellung zu berücksichtigen.
Um Schwierigkeiten bei der möglichen nächsten Abrechnung zu vermeiden, empfiehlt es sich immer, eine Reparaturbestätigung an die Versicherung zu senden. Viele Versicherungsgesellschaften vermerken Sie mit einem negativen Eintrag, sollten Sie keine Reparaturbestätigung eingereicht haben. Des Weiteren ist es vorteilhaft, einen Nachweis über die getätigte Reparatur zu besitzen, da Sie im Falle einer erneuten Schadenabwicklung einen Beweis über zuvor reparierte Schäden haben.
Lackschichtdickemessung
Durch die Lackschichtdickenmessung können mögliche Vorschäden oder Nachlackierungen an Ihrem Fahrzeug aufgedeckt werden. Reparierte Fahrzeuge sind entweder nachlackiert, stellenweise gespachtelt oder es wurden komplette Fahrzeugteile ausgetauscht (Kotflügel, Tür, etc.). Ein Sachverständiger findet in der Regel aussagekräftige Hinweise am Fahrzeug, wenn reparierte Unfallschäden vorhanden sind.
Prüfung von Kfz-Gutachten
Prüfung von Kfz-Gutachten auf fachliche Richtigkeit. Möchten Sie das Gutachten eines anderen Sachverständigen prüfen lassen, dann fertigen wir für Sie eine Kfz-Gutachten-Prüfung für ein bereits vorhandenes Gutachten an.
Rechnungsprüfungen
Haben Sie Bedenken bei einer Werkstattrechnung? Wir überprüfen für sie Rechnungen für durchgeführte Reparaturen an ihren Fahrzeug.
Restwertermittlungen
Der momentane Wert eines stark beschädigten Fahrzeugs wird ermittelt, um es eventuell auf einer Restwertbörse anzubieten. Restwertbörsen sind nicht offen zugänglich: Gutachter stellen hier stark beschädigte Fahrzeuge ein und Händler, die sich auf den Aufkauf stark beschädigter Fahrzeuge spezialisiert haben, geben ihre Höchstgebote ab.
Kaufberatung
Wir beraten Sie gerne beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, fahren auf Wunsch Probe und überprüfen die technische Seite des anvisierten Kaufobjektes. Bei der Kaufberatung kommen neben den rein technischen Aspekten auch persönliche Erfahrungswerte ins Spiel.
KFZ-Wertermittlung
Sie möchten ein Fahrzeug kaufen oder einen Oldtimer versichern? Lassen Sie uns ein unabhängiges Wertgutachten für Sie erstellen. Das KFZ-Sachverständigenbüro HAUCK & Co. bietet Ihnen den richtigen Service, um Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen. Wir sind täglich für Sie unterwegs und helfen Ihnen bei der Erstellung eines Wertgutachtens.
Sie haben es eilig mit Ihrer Fahrzeugbewertung? Kein Problem, wir bieten Ihnen eine schnelle Abwicklung für Ihre Fahrzeugbewertung.
Was wir Ihnen bieten:
Langjährige Erfahrung
Die Besichtigung erfolgt durch einen erfahrenen Gutachter aus unserem Team.
Flexible Terminabsprache möglich
Rufen Sie uns an – wir vereinbaren einen geeigneten Termin für Sie!
Großes Einsatzgebiet
Wir sind im Bereich der KFZ-Fahrzeugbewertungen für Sie im ganzen Gebiet um Worms und weit darüber hinaus unterwegs.
Zuverlässige und schnelle Auftragsabwicklung
Sie haben es eilig mit Ihrer Fahrzeugbewertung? Kein Problem, wir bieten Ihnen eine schnelle Abwicklung für ihre Fahrzeugbewertung.
Wann brauchen Sie eine professionelle Fahrzeugbewertung?
Eine professionelle Fahrzeugbewertung kann für viele Bereiche für Sie nützlich sein. Hierbei gilt es, den Wert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Schäden und Mängeln zu ermitteln. Nur ein geschultes Experten-Auge kann diese korrekt nachvollziehen und in einem Wertgutachten für Sie festhalten.
- Zur Finanzierung eines Gebrauchtwagens (abhängig vom Kreditinstitut)
- Als Nachweis für das Finanzamt
- Bei Beendigung eines Leasing-Vertrages
- Zur Ermittlung des Versicherungstarifes (z.B. bei Oldtimern)
- Lassen Sie Ihr Wertgutachten schnell und zuverlässig durch unseren KFZ-Gutachter erstellen.
Welche Informationen enthält das KFZ-Wertgutachten?
Bei der Fahrzeugbewertung werden alle relevanten Punkte untersucht und geprüft. Das erstellte Wertgutachten enthält alle Informationen über das Fahrzeug und alle für den Markt wichtigen Informationen, wie Wiederbeschaffungswert, Zeitwert, Restwert und Händlereinkaufswert. Dabei werden auch werterhöhende Maßnahmen, wie nachträglich eingebautes Zubehör oder Reparaturen, berücksichtigt. Ebenso fließen regionale Faktoren in die Bewertung mit ein.