Gutachten

Wissenswertes

Das Wichtigste auf einen Blick

    • Ein Gutachten darf nur von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden.
    • Die Kosten für den Gutachter hängen von der Schadenshöhe ab: Mit zunehmendem Schaden werden sie prozentual geringer.
    • Das wird beim Gutachten für Gebrauchtwagen geprüft: Tachomanipulation, Ausstattung, Unfallvorschadenprüfung, Technik- und Fehlerspeicherprüfung.
    • Ein Kfz-Gutachten beim Unfall kann von beiden Seiten angezweifelt werden.

Was ist ein Kfz-Gutachten?

Das Gutachten darf nur von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Der Gutachter ist nicht weisungsgebunden. Er muss in seinem Gutachten die Schäden exakt und ausführlich so beschreiben, dass auch ein Laie die Ausführungen versteht. Dieses Gutachten ist wesentlich ausführlicher und nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden. Fallen die Reparaturkosten später höher aus, als im Gutachten angegeben, ist dies das Risiko des Gutachters, nicht des Kfz-Halters. Einen Unfallgutachter zu beauftragen ist für den Kfz-Halter also günstiger.

Gutachten bei Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens

Neben dem Unfallgutachten kann der Kfz-Halter einen Sachverständigen brauchen, wenn er seinen Wagen gebraucht verkaufen will. Ein Gebrauchtwagencheck wird hauptsächlich bei höherpreisigen Gebrauchtwagen der Fall sein.

Durch das Gutachten eines Sachverständigen kann viel Streit beim Gebrauchtwagenkauf respektive -verkauf vermieden werden. Ein Streitpunkt ist aber oft, wer den Gutachter bezahlen muss. Ein individuell erstelltes Gutachten eines Sachverständigen sagt mehr über den tatsächlichen Wert eines Autos aus als beispielsweise die Schwacke-Liste.

Was wird beim Gutachten geprüft?

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Autos gibt es verschiedene Punkte zu prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Beim Gebrauchtwagencheck gibt es folgende Schwerpunkte:

Tachomanipulation

Ein Punkt, wo sich viele Verbraucher beim Gebrauchtwagenkauf unsicher sind, ist, ob der Tacho manipuliert wurde. Dies ist leider bei einem großen Anteil der Gebrauchten inzwischen der Fall. Ein Gutachten schafft hier Klarheit! Der Tachostand ist in verschiedenen Systemen im Auto hinterlegt. Bei den meisten Manipulationen werden nicht alle Stände gleich manipuliert. Durch das Gutachten lassen sich hier Ungereimtheiten zwischen den verschiedenen Messungen feststellen.

Auch als Verkäufer kann es sich lohnen, das Auto vorab auf Tachomanipulation zu prüfen. Denn als Verkäufer haften Sie, wenn der Tacho manipuliert wurde und der Käufer dies herausfindet.

Unfallvorschadenprüfung

Ein wichtiger Bestandteil des Gutachtens ist die Prüfung, ob es sich beim PKW um einen Unfallwagen handelt. Dies führt zu einer deutlichen Wertminderung und muss vom Verkäufer angegeben werden. Der Sachverständige nimmt hierbei eine Lackschichtdickenmessung vor und begutachtet das Auto zudem persönlich. Im Falle eines Schadens kann er zudem auch schon die groben Kosten zur Beseitigung sowie die Wertminderung durch den Schaden bestimmen.

Technik- und Fehlerspeicherprüfung

Der Sachverständige prüft natürlich auch sämtliche technische Belange des Gebrauchtwagens. Dazu zählen der Motor, das Getriebe, die Bremsen, aber auch die sonstige Elektronik. Zudem wird auch der Fehlerspeicher des Fahrzeugs ausgelesen und geprüft. Hierzu wird auch eine Probefahrt durchgeführt.

Ausstattung

Gerade beim Verkauf des Wagens sehr praktisch ist eine Angabe der kompletten Ausstattung des Fahrzeugs. Diese wird vom Gutachter direkt beim Hersteller angefragt.

Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag?

Wer mit seinem Kfz unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, steht oft vor der Frage, ob er einen Kostenvoranschlag oder ein Unfallgutachten braucht. Das Gutachten ist ausführlicher, für den Kfz-Halter sicherer und teurer. Ab einer geschätzten Schadenshöhe von 700 Euro bezahlt die gegnerische Kfz-Versicherung das Gutachten. Schäden unterhalb dieser Summe gelten als Bagatellschäden, für die ein Kostenvoranschlag reicht.

Was ist ein Kostenvoranschlag?

Das Gutachten darf nur von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Der Gutachter ist nicht weisungsgebunden. Er muss in seinem Gutachten die Schäden exakt und ausführlich so beschreiben, dass auch ein Laie die Ausführungen versteht. Dieses Gutachten ist wesentlich ausführlicher und nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden. Fallen die Reparaturkosten später höher aus, als im Gutachten angegeben, ist dies das Risiko des Gutachters, nicht des Kfz-Halters. Einen Unfallgutachter zu beauftragen ist für den Kfz-Halter also günstiger.

Was fließt in das Kfz-Gutachten beim Unfall zusätzlich ein?

Der Gutachter stellt aber nicht nur die anfallenden Reparaturkosten fest. Er berücksichtigt auch Aspekte wie beispielsweise:

  • Reparaturdauer
  • Wertverlust durch den Unfall
  • Nutzungsausfall während der Reparaturzeit
  • Risiken in Bezug auf eine Erhöhung der Reparaturkosten

Bei einem größeren Schaden und speziell bei einem Wagen, der sich technisch und optisch in einem guten Zustand befindet, sollte der Geschädigte daher immer auf ein Gutachten bestehen.

Was kostet ein Kfz-Gutachten eines Unfall-Sachverständigen?

Die Kosten für den Gutachter hängen von der Schadenshöhe ab. Mit zunehmendem Schaden werden sie prozentual geringer. Bei einem Schaden von 1.000 Euro muss der Auftraggeber mit 35 %, also 350 Euro, rechnen. Steigt der Schaden beispielsweise auf 20.000 Euro, betragen die Kosten für den Gutachter nur noch 7,5 %. Im Fall eines unverschuldeten Unfalls muss die Autoversicherung den Gutachter bezahlen. Sonst trägt der Kfz-Halter die Kosten des Gutachtens. In diesem Fall sollte er sich dazu einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, um nicht später böse Überraschungen zu erleben.

Kann ein Gutachter ein Unfallgutachten online erstellen?

In vielen Fällen kann der Gutachter auch online tätig werden. Dazu braucht er detaillierte Angaben zum Fahrzeug wie beispielsweise:

  • Fahrzeugtyp
  • Tag der Erstzulassung
  • Fahrgestellnummer

Außerdem werden gute Fotos von dem geschädigten Fahrzeug benötigt, und zwar

  • von vorne
  • von hinten
  • von jeder Seite je eines
  • Detailansicht des Schadens
  • Schaden in einem Übersichtsfoto

In Zweifelsfällen muss darüber hinaus ein kooperierender, ortsnaher Gutachter den Wagen besichtigen.

Wenn die Versicherung nicht zahlen will – gut, ein Gutachten zu haben

In diesen Fällen kann ein Kfz-Gutachten entscheidend sein:

  • Bei der Reparatur der Unfallschäden stellt sich heraus, dass mehr gemacht werden muss, als ursprünglich gedacht. Die Versicherung will diesen Reparaturmehraufwand aber nicht bezahlen.
  • Der Unfallgegner behauptet, dass nicht alle dokumentierten Schäden aus dem Unfall stammen. In diesen Fällen ist ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen bares Geld wert.

Kann ein Kfz-Gutachten angezweifelt werden?

Wenn der Eindruck entsteht, dass das Gutachten parteiisch, unvollständig oder unprofessionell erstellt ist, kann es von der Gegenseite angezweifelt werden. In diesem Fall wird ein zweites Gutachten von einem Sachverständigen erstellt, den die Gegenseite bestimmt. Sollte sich herausstellen, dass die Zweifel berechtigt waren, braucht die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht zu bezahlen.